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Arbeitslosigkeit: Nicht einmal jede zweite Arbeitsaufnahme beendet Hartz-IV-Bezug

"Hartz-IV-Empfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und so ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Doch 2016 führte nicht einmal die Hälfte der Arbeitsaufnahmen dazu, dass der Leistungsbezug beendet wurde", schreibt "O-Ton Arbeitsmarkt", ein Kooperationsprojekt des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM), des Evangelischen Fachverbands für Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V..