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Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Wei­ter­ent­wick­lung des Teil­zeit­rechts - Ein­füh­rung ei­ner Brück­en­teil­zeit

Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung einer Brückenteilzeit zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit ergänzt wird. Dieser Anspruch führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückkehren können. (Quelle: BMAS)