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Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose

Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und der rückläufigen Arbeitslosenzahl in den vergangenen Jahren gibt es nach wie vor eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit langem Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen. Mit dem Teilhabechancengesetz sollen nun neue Möglichkeiten der Teilhabe für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Das Gesetz befindet sich derzeit noch in der regierungsinternen Abstimmung. Es ist beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, so dass die Jobcenter das neue Instrument im kommenden Jahr anwenden können. (Quelle: BMAS)