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Ausbildungsprogramm NRW: Interessenbekundungsverfahren für den zweiten Durchgang

Zum Ausgleich regionaler Ungleichgewichte auf dem nordrhein-westfälischen Ausbildungsmarkt hat die Landesregierung erstmalig in 2018 das ESF-Förderprogramm „Ausbildungsprogramm NRW“ implementiert. Mit dem Ausbildungsprogramm werden zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen in Regionen, in denen eine ungünstige Bewerbermarktlage herrscht, gefördert. Der Programmkonzeption folgend ergeht für den zweiten Durchgang des Programms, mit Beginn 2019, nun ein neuer Programmaufruf zur Interessenbekundung durch Bildungsträger. Detaillierte Infos vgl. https://www.mags.nrw/esf-aufrufe. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen bei den zuständigen Regionalagenturen endet am 11.02.2019.