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Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz tritt zum 01.08.2019 in Kraft

Nach intensiver Debatte hat der Bundesrat am 28. Juni 2019 das Migrationspaket gebilligt. Damit können die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Abschieberecht, im Asylbewerberleistungsgesetz, bei der Fachkräftezuwanderung und der Ausbildungsduldung sowie der Ausländerbeschäftigungsförderung wie geplant in Kraft treten. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete verbessert sich ab 1. August 2019 der Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung (Top 2: "Ausbildungsförderung") Zudem werden die Grundleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu bemessen und weiterentwickelt (Top 3: "Asylbewerberleistungen"). (Quelle: www.bundesrat.de)