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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

"Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet", berichtet "Focus Online". Siehe dazu auch die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts.