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Corona-Arbeitszeitverordnung - was bedeutet sie konkret?

Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise die Arbeitszeitregelungen für bestimmte Branchen gelockert - befristet bis zum 30. Juni 2020. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt eine Übersicht, was das konkret für die Arbeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedeutet.