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Kurzarbeitergeld soll Arbeitsplätze sichern - ist aber keine sofortige Liquiditätshilfe für Unternehmen

Seit Anfang März haben rund 750.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Viele dieser Betriebe nutzen das Instrument zum ersten Mal. Das führt zu Fragen und manchmal auch Unsicherheit bei der Inanspruchnahme, wie die Bundesagentur für Arbeit in vielen telefonischen Beratungsgesprächen feststellt. Die Themen reichen dabei vom Anzeigeverfahren bis zur Überweisung von Kurzarbeitergeld. Hier, auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit, finden Sie deshalb Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen, Verfahren und Abrechnung von Kurzarbeit. (Quelle: BA) Siehe auch "Kurzarbeit: Service-Hotline für Arbeitgeber" (Quelle: BA/Regionaldirektion NRW)