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Ver­ein­fach­ter Zu­gang zur Grund­si­che­rung und So­zi­al­dienst­leis­ter-Ein­satz­ge­setz ver­län­gert

Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen sowie das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz werden über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert.