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Lohnspanne zwischen Ungelernten und leitenden Angestellten sank in NRW im Jahr 2020 zum zweiten Mal seit dreizehn Jahren

Der Lohnunterschied zwischen leitenden Angestellten und ungelernten Kräften in Nordrhein-Westfalen verringerte sich im Jahr 2020 um 938 Euro. In den vergangenen dreizehn Jahren war lediglich im Jahr 2015 - dem Jahr der Mindestlohneinführung - eine Verringerung des Lohnunterschiedes zwischen leitenden Angestellten und ungelernten Kräften zu verzeichnen.