G.I.B NRW

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Wie inklusiv ist die Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen tatsächlich?

Bei etwa zwölf Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an der Beschäftigtenbefragung NRW teilnahmen, liegt eine durch einen amtlichen Bescheid festgestellte Behinderung vor. Bei mehr als der Hälfte davon handelt es sich um eine Schwerbehinderung. Abhängig von der Betriebsgröße sind Betriebe verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen sonst müssen sie eine entsprechende Ausgleichsabgabe zahlen. Doch wie inklusiv ist die Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen tatsächlich?