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Gleiche Rechte auch für Minijobber: MAGS NRW veröffentlicht Informationen für Minijobber und ihre Arbeitgeber

Beschäftigte im Minijob haben die gleichen Rechte wie alle anderen Beschäftigten auch. Trotzdem werden in der Praxis häufig Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns und arbeitsrechtliche Ansprüche festgestellt. Daher hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nun zwei Flyer veröffentlicht, die sich jeweils speziell an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber richten. Mehr dazu auf https://www.gute-arbeitswelt.nrw.