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Psychosoziale Arbeitsbedingungen und Burnout im Längsschnitt der "Studie zur mentalen Gesundheit bei der Arbeit" - Implikationen für den Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu beurteilen und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind; bei dieser Gefährdungsbeurteilung ist auch die psychische Belastung bei der Arbeit zu berücksichtigen. Damit dieses Instrument wirksam werden kann, müssen zum einen die Prädiktoren gesundheitlicher Zielgrößen bekannt sein, und es muss zum anderen sichergestellt sein, dass bei einer Änderung der Arbeitsbedingungen hin zu einer günstigen Ausprägung diese gesundheitlichen Zielgrößen zum Positiven veränderbar sind. Die vorliegende Studie zeigt dies in einer Längsschnittanalyse am Beispiel des Burnout, der mit seinen Folgen nicht nur die Beschäftigten selbst betrifft, sondern auch Betriebe und Gesellschaft.