G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

BAMF: Zwei Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Viele Branchen in Deutschland spüren einen deutlichen Mangel an Fachkräften. Um Unternehmen zu ermöglichen, dringend benötigte Stellen mit qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu besetzen, trat am 1. März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft. Mit der gemeinsamen Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" (ALiD) übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Bundesagentur für Arbeit die zentrale Aufgabe, einwanderungsinteressierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu informieren und zu beraten. Wie stark das Angebot nachgefragt ist, zeigen mehr als 100.000 telefonische und schriftliche Beratungen durch das Bundesamt in den vergangenen zwei Jahren.