Geflüchtete aus der Ukraine sollen SGB-Leistungen erhalten
Geflüchtete aus der Ukraine, die den vorübergehenden Schutzstatus erhalten, sollen ab dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten und damit nicht mehr auf die reduzierten Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) angewiesen sein.