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Alternative zur WfbM: 80 Andere Leistungsanbieter

Nach § 56 SGB IX werden bestimmte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) als Leistungen in WfbM erbracht. Diese Leistungen können seit 2018 auch durch Andere Leistungsanbieter für Menschen mit Behinderungen erbracht werden, die grundsätzlich einen Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM haben (§ 60 SGB IX). Damit soll Menschen mit Behinderungen eine dauerhafte Alternative zu einer Tätigkeit in einer WfbM geboten werden. Im Portal REHADAT-Adressen sind jetzt 80 Andere Leistungsanbieter zu finden.  (Quelle: REHADAT, 10. Mai 2022)