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Endbericht: Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die im April 2017 in Kraft trat, verfolgte der Gesetzgeber mehrere Ziele: Die Leiharbeit sollte auf ihre Kernfunktion fokussiert, in dieser aber gleichzeitig auch gestärkt werden; die Stellung der Leiharbeitskräfte sollte, insbesondere hinsichtlich der Löhne, aber auch in Bezug auf die Chancen am Arbeitsmarkt, verbessert werden; die Tarifautonomie sollte gestärkt werden, indem man den Tarifparteien Spielräume zur Regelung bestimmter Parameter der Arbeitnehmerüberlassung, etwa bei der Überlassungshöchstdauer oder dem Equal Pay, einräumte. Die Ergebnisse der vom BMAS in Auftrag gegebenen Evaluation des Gesetzes zeigen insgesamt, dass die Ziele der Gesetzesreform nur teilweise erreicht werden konnten.