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Dokumentation der BIBB-Tagung: Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie

Seit zehn Jahren ist die Teilzeitausbildung im BBiG (§ 8) verankert. Diese gesetzliche Regelung ermöglicht es Auszubildenden mit Kind(ern) oder mit pflegebedürftigen Angehörigen ihre betriebliche Ausbildungszeit durch eine tägliche oder wöchentliche Reduzierung zu flexibilisieren. Damit soll die Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familie ermöglicht werden. - Die Dokumentation der BIBB-Tagung vom 16. März 2016. (Quelle: BIBB)