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Bundestag beschließt Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist im Bundestag verabschiedet worden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine entsprechende Beschlussempfehlung vorgelegt. Demnach tritt das reformierte Gesetz zum 01.04.2017 in Kraft. Mehr dazu auf www.landderfairenarbeit.nrw.de.